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Amtsbezirk Karwinden

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

28. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Carwinden Nr. 21 aus der Landgemeinde Breuken und dem Gutsbezirk Carwinden (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Carwinden.

12. 9. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Carwinden (teilweise)2 in die Landgemeinde Fürstenau im Amtsbezirk Schlodien;
Eingliederung des Gutsbezirks Carwinden (teilweise)3 in die Landgemeinde Neumark im Amtsbezirk Schlodien.

?
Umbenennung Carwinden in Karwinden.

30. 9. 1928?
Zusammenschluß der Gutsbezirke Karwinden (teilweise)4, Lauck (teilweise) und Luisenwalde ? zur neuen Landgemeinde Karwinden;
Eingliederung des Gutsbezirks Karwinden (teilweise)5 in die Landgemeinde Borchertsdorf im Amtsbezirk Lauck;
Eingliederung der Gutsbezirke Karwinden (teilweise)6 und Lauck (teilweise)7 in die Landgemeinde Breunken;
Eingliederung des Gutsbezirks Karwinden (teilweise)8 in die Landgemeinde Deutschendorf im Amtsbezirk Schlodien;
Eingliederung der Gutsbezirke Karwinden (teilweise)9 und Lauck (teilweise)10 in die Landgemeinde Fürstenau im Amtsbezirk Schlodien;
Eingliederung des Gutsbezirks Lauck (teilweise)11 aus dem Amtsbezirk Lauck und des Gutsbezirks Schlodien (teilweise)12 aus dem Amtsbezirk Schlodien in die Landgemeinde Karwinden.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Karwinden umfaßt die Gemeinden Breunken und Karwinden (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.