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Amtsbezirk Angnitten

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

28. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Angnitten Nr. 17 aus den Landgemeinden Copiehnen, Golbitten und Robitten und den Gutsbezirken Angnitten und Caymen (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst kommissarisch mitverwaltet vom Bürgermeister in Preußisch Holland.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

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Bildung des Gutsbezirks Koppeln aus ?

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Bildung des Gutsbezirks Warnikam aus ?

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinde Golbitten und der Gutsbezirke Angnitten (teilweise)2, Kaymen und Koppeln zur neuen Landgemeinde Angnitten;
Eingliederung des Gutsbezirks Angnitten (teilweise)3 in die Landgemeinde Karwitten im Amtsbezirk Schlobitten;
Eingliederung des Gutsbezirks Angnitten (Rest)4 in die Landgemeinde Luxethen im Amtsbezirk Steegen.

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Gutsbezirk Warnikam?

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Angnitten umfaßt die Gemeinden Angnitten, Kopiehnen und Robitten (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Angnitten.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 7. 2002.