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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Stablack Nr. 32 aus dem Gutsbezirk Preußisch Eylau, Forst? (teilweise)1 (1/4 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Oberförsterei Preußisch Eylau.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
6.. 1. 1883
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Stablack Nr. 32 mit dem Gutsbezirk Preußisch Eylau, Forst (teilweise)2 (17? Gutsbezirk).
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19194.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19275.
30. 9. 1928
Zusammenschluß des Gutsbezirks Preußisch Eylau, Forst (teilweise)6 und der Gutsbezirke Körnen (Rest)7, Lölken und Pilzen im Amtsbezirk Dexen zur Landgemeinde Klein Dexen.
13. 5. 1930
Der Amtsbezirk Stablack umfaßt die Landgemeinde Klein Dexen (teilweise).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
14. 5. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Klein Dexen (teilweise)8 in den Amtsbezirk Dexen;
Auflösung des Amtsbezirks Stablack.
1. 1. 1939
Bildung des Amtsbezirks Stablack aus dem Gutsezirken
Er wir zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Gartenstadt Stablack.
10. 7. 1940
Umwandlung des Gutsbezirks Stablack in einen Gutsbezirk nach Reichsrecht9,
Aufkösung des Amtsezirks Stablack.
Er wird zunächst verwaltet vom Ortspolizeiverwalter in Gartenstadt Stablacks.
1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Stablack umfaßt den Gutsbezirk Stablack (1 Gutsbezirk).
Er wird zuletzt verwaltet vom Ortspolizeiverwalter in Gartenstadt Stablack.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Stablack): | ||||
- | 7. | 5. | 1874: | Oberförster Perl in Oberförsterei Preußisch Eylau für 6 Jahre, |
- | 10. | 5. | 1880: | Oberförster Perl in Oberförsterei Preußisch Eylau für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1930: | ?. |
Amtsvorsteher/Ortspolizeiverwalter (Amtsbezirk/Ortspolizeibezirk Stablack): | ||||
- | 1. | 1. | 1939: | ? in Gartenstadt Stablack10. |
Fußnoten: | |
1 | Forsthäuser Stablack und Wilhelmshöhe. |
2 | Försterei-Etablissements und Forstbeläufe Stablack und Wilhelmshöhe. |
3 | Forsthäuser Stablack und Wilhelmshöhe. |
4 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
5 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
6 | Forstbezirke Stablack und Wilhelmshöhe. |
7 | Exklave Klein Dexen. |
8 | Die aus den staatlichen Förstereien Stablack und Wilhelmshöhe bestehenden Ortsteile. |
9 | Im Sinne der Verordnung über gemeindefreie Grundstücke und Gutsbezirke vom 15. 11. 1938. |
10 | Bis 1. 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 6. 2. 2025.