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Amtsbezirk Schrombehnen

30. 7. 1873
Bildung des Gutsbezirks Fabiansfelde aus dem Gutsbezirk ? (teilweise)1.


1. 1. 187
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Lauth Nr. 33 aus den Landgemeinden Lawdt, Lewitten, Moddien, Vierzighuben und Wöterkeim und den Gutsbezirken Fabiansfelde, Groß Lauth und Schultitten (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Lauth.
Bildung des Amtsbezirks Schrombehnen Nr. 37 aus der Landgemeinde Schrombehnen und dem Gutsbe­irk Schrombehnen (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schrombehnen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

6. 1. 1883
Endgültige Feststelung des Amtsbezirks Groß Lauth Nr. 33 mit den Landgemeinden Lawdt, Lewitten, Moddien, Vierzighuben und Wöterkeim und den Gutsbezirken Fabiansfelde, Groß Lauth und Schultitten (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Endgültige Feststelung des Amtsbezirks Schrombehnen Nr. 37 mit der Landgemeinde Schrombehnen und dem Gutsbezirk Schrombehnen (2 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

17. 7. 1905
Eingliederung des Gutsbezirks Wisdehnen (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Abschwangen in den Gutsbezirk Schultitten.

3. 3. 1919
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Lauth (teilweise)3 in den Gutsbezirk Schrombehnen im Amtsbe­zirk Schrombehnen.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19194.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 192755

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke

Zusammenschluß

Umwandlung des Gutsbezirks Schultitten (Rest)8 in eine Gemeinde gleichen Namens.

14. 5. 1930
Eingliederung der Landgemeinden

Auflösung des Amtsbezirks Schrombehnen.

28. 5. 1930
Umbenennung des Amtsbezirks Groß Lauth in Schrombehnen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

6. 1. 1934
Umbenennung der Landgemeinde Lawdt in Groß Lauth.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1936
Eingliederung der Gemeinde Schultitten in die Gemeinde Schrombehnen.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schrombehnen umfaßt die Gemeinden Groß Lauth, Schrombehnen und Wöterkeim (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schrombehnen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 2. 2025.