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Amtsbezirk Rositten

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rositten Nr. 9 aus den Landgemeinden Hussehnen und Rositten und dem Gutsbezirk Sodehnen (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Sodehnen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

18. 8. 1881
Eingliederung des Gutsbezirks Gallingen aus dem Amtsbezirk Wildenhof? in den Amtsbezirk Rositten.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Gallingen (teilweise)1 in die Landgemeinde Rositten;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Gallingen (Rest)2 und der Gutsbezirke Heinrichsbruch und Wildenhoff3 im Amtsbezirk Wildenhoff zur neuen Landgemeinde Wildenhoff;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Sodehnen und des Gutsbezirks Bornehnen im Amtsbezirk Wackern zur neuen Landgemeinde Bornehnen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Bornehnen (teilweise) aus dem Amtsbezirk Wackern in die Gemeinde Rositten;
Eingliederung der Gemeinde Rositten (teilweise) in den Gutsbezirk Stablack in den Amtsbezirken ???

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rositten umfaßt die Gemeinden Hussehnen und Rositten (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Rositten.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.