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Amtsbezirk Perscheln

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Perscheln Nr. 30 aus den Landgemeinden Rothenen, Serpallen, Warschkeiten und Zehsen und dem Gutsbezirk Perscheln (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Zehsen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

5. 12. 1904
Eingliederung der Landgemeinde Rothenen (teilweise)1 in die Landgemeinde Zehsen.

30. 9. 1928
Zusammenschluß des Gutsbezirks Perscheln und des Gutsbezirks Zohlen im Amtsbezirk Beisleiden zur neuen Landgemeinde Zohlen-Perscheln.

1. 10. 1928
Eingliederung der Landgemeinde Zehsen in die Landgemeinde Rothenen.

16. 8. 1932
Eingliederung der Landgemeinde Rothenen (teilweise)3 in die Landgemeinde Klein Sausgarten im Amtsbezirk Loschen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Perscheln umfaßt die Gemeinden Rothenen, Serpallen, Warschkeiten und Zohlen-Perscheln (teilweise)4 (3 1/2 Gemeinden).
Er wird zuletzt mitverwaltet vom Bürgermeister in Preußisch Eylau.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.