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Amtsbezirk Moritten

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Moritten Nr. 21 aus die Landgemeinden Barslack, Dingorth, Döbnicken, Kissitten, Moritten, Porschkeim, Schnakeinen und Wilmsdorf und den Gutsbezirken Glauthienen, Groß Krücken, Groß Labehnen, Klein Krücken, Krücken Kirchenhufen, Preußisch Eylau, Forst (teilweise)1 und Schmerkstein (13 1/? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Moritten.

2. 6. 1874
Eingliederung des Gutsbezirks Preußisch Eylau, Forst (teilweise)2 in die Landgemeinde Dingort;
Eingliederung des Gutsbezirks Preußisch Eylau, Forst (teilweise)3 in die Landgemeinde Groß Krücken.

19. 12. 1874
Bildung des Gutsbezirks Moritten aus der Landgemeinde Moritten (teilweise)4.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Barslack und Döbnicken und der Gutsbezirke Groß Labehnen und Schmerkstein zur neuen Landgemeinde Döbnicken;
Zusammenschluß der Landgemeinden Dingort und Moritten und der Gutsbezirke Moritten, Preußisch Eylau, Forst (teilweise)7 zur neuen Landgemeinde Moritten;
Zusammenschluß der Gutsbezirke Groß Krücken und Klein Krücken zur neuen Landgemeinde Krücken; Eingliederung des Gutsbezirks Kissitten b. Creuzburg in die Landgemeinde Porschkeim;
Zusammenschluß der Landgemeinde Wilmsdorf und des Gutsbezirks Glauthienen zur neuen Landgemeinde Glauthienen.

16. 1. 19298
Eingliederung der Stadtgemeinde Creuzburg i. Ostpr. (teilweise)9 in die Landgemeinde Krücken;
Eingliederung der Landgemeinden Döbnicken (teilweise)10 und Krücken (teilweise)11 in die Landgemeinde Moritten.

12. 9. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Porschkeim (teilweise)12 in die Landgemeinde Schnakenen;
Eingliederung der Landgemeinde Schnakenen (teilweise)13 in die Landgemeinde Porschkeim.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Moritten umfaßt die Gemeinden Döbnicken, Glauthienen, Krücken, Moritten, Porschkeim und Schnakeinen (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Döbnicken.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.