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Amtsbezirk Seythen

8. 12. 1892
Bildung des neuen Amtsbezirks Seythen aus den Landgemeinden Januschkau, Seythen, Thurowken und den Gutsbezirken Ganshorn b. Hohenstein, Januschkau, Seythen und Thurowken und Lehmanie Kolonie, Rodau Vorwerk, Wilhelmshof, Vorwerk und Wronowo Vorwerk?, bisher Amtsbezirk Wittmannsdorf (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Seythen.

15. 8. 1908
Eingliederung des Gutsbezirks Ganshorn b. Hohenstein in den Amtsbezirk Wittmannsdorf;
Eingliederung der Landgemeinde Thymau und der Gutsbezirke Groß Lauben und Thymau aus dem Amtsbezirk Seewalde in den Amtsbezirk Seythen.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Ganshorn b. Hohenstein in die Landgemeinde Paulsgut im Amtsbezirk Hohenstein i. Ostpr.-Land;
Eingliederung des Gutsbezirks Januschkau in die Landgemeinde Januschkau;
Umwandlung des Gutsbezirks Seythen in eine Landgemeinde gleichen Namens;
Eingliederung des Gutsbezirks Thymau in die Landgemeinde Thymau;
Eingliederung des Gutsbezirks Thurowken in die Landgemeinde Thurowken.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

3. 6. 1938
Umbenennung der Gemeinden:

16. 7. 1938
Betätigung der Namen:

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Seythen umfaßt die Gemeinden Osterschau, Seythen, Thymau und Turauken (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 10. 2004.