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Amtsbezirk Seewalde

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Seewalde Nr. 10 aus den Landgemeinden Faulen, Groß Lauben, Mühlen und Thymau und den Gutsbezirken Faulen, Groß Lauben, Mühlen, Seewalde und Thymau (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Seewalde.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

21. 9. 1887
Eingliederung der Landgemeinde Seewalde in den Gutsbezirk Seewalde.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

15. 8. 1908
Eingliederung der Landgemeinde Thymau und der Gutsbezirke Groß Lauben und Thymau in den Amtsbezirk Seythen.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Faulen in die Landgemeinde Faulen;
Eingliederung des Gutsbezirks Mühlen in die Landgemeinde Mühlen;
Umwandlung des Gutsbezirks Seewalde in eine Landgmeinde gleichen Namens.

15. 11. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Maranserheide, Forst (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Hohenstein-Land in die Landgemeinde Mühlen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Seewalde umfaßt die Gemeinden Faulen, Groß Lauben, Mühlen, Neudorf und Seewalde (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 10. 2004.