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Amtsbezirk Amalienruh

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Amalienruh Nr. 46 aus den Landgemeinden Bienau und Groß Altenhagen und den Gutsbezirken Amalienruh, Bienau und Liegen (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Amalienruh.

4. 12. 1876
Eingliederung des Grundstücks Klein Altenhagen in die Landgemeinde Groß Altenhagen.

9. 12. 1880
Eingliederung des Gutsbezirks Amalienruh (teilweise)1 in die Landgemeinde Groß Altenhagen;
Eingliederung der Landgemeinde Groß Altenhagen (teilweise)2 in den Gutsbezirk Amalienruh.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Bienau (teilweise)3 und Liegen in die Landgemeinde Liegen.

15. 11. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Amalienruh in die Landgemeinde Groß Altenhagen;
Eingliederung des Gutsbezirks Bienau4 in die Landgemeinde Klein Wilmsdorf im Amtsbezirk Bieberswalde.

15. 11. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Amalienruh in die Landgemeinde Groß Altenhagen

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Amalienruh umfaßt die Gemeinden Bienau und Groß Altenhagen (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 5. 2002.