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Amtsbezirk Seeben

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

28. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Koschlau Nr. 31 aus den Landgemeinden Grallau, Groß Koschlau, Murawken, Neudorf, Preußen, Seeben und Wansen und den Gutsbezirken Grallau, Groß Koschlau, Sczuplienen, Seeben und Wansen (12 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Wansen.
Bildung des Amtsbezirks Klein Koschlau Nr. 29 aus dem Gutsbezirk Klein Koschlau (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Klein Koschlau.
Bildung des Amtsbezirks Tautschken Nr. 30 aus dem Gutsbezirk Tautschken (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Tautschken.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

14. 9. 1892
Eingliederung der Landgemeinden Neudorf (teilweise)1 und Wansen (teilweise)2 in den Gutsbezirk Sczuplienen.

8. 7. 1893
Eingliederung der Landgemeinden Neudorf (teilweise)3 und Preußen (teilweise)4 in den Gutsbezirk Sczuplienen;
Eingliederung des Gutsbezirks Sczuplienen (teilweise)5 in die Landgemeinde Neudorf.

10. 6. 1899
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Koschlau (teilweise)6 in den Gutsbezirk Grünfließ, Forst im Amtsbezirk Grünfließ.

10. 3. 1900
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Koschlau (teilweise)7 in den Gutsbezirk Grünfließ, Forst im Amtsbezirk Grünfließ.

21. 6. 1902
Eingliederung der Landgemeinde Grallau (teilweise)8 und des Gutsbezirks Seeben (teilweise)9 in den Gutsbezirk Grallau;
Eingliederung der Landgemeinde Grallau (teilweise)10 in den Gutsbezirk Groß Koschlau;
Eingliederung der Landgemeinde Grallau (teilweise)11 und des Gutsbezirks Groß Koschlau (teilweise)12 in die Landgemeinde Murawken;
Eingliederung der Landgemeinde Groß Koschlau (teilweise)13 in die Landgemeinde Grallau;
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Koschlau (teilweise)14 in die Landgemeinde Groß Koschlau;
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Koschlau (teilweise)15 in die Landgemeinde Seeben;
Eingliederung der Landgemeinde Seeben (teilweise)16 in den Gutsbezirk Seeben.

4. 4. 1903
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Koschlau (teilweise)17 in die Landgemeinde Grallau;
Eingliederung der Landgemeinde Groß Koschlau (teilweise)18 und des Gutsbezirks Groß Koschlau (teilweise)19 in den Gutsbezirk Grallau;
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Koschlau (teilweise)20 in die Landgemeinde Groß Koschlau;
Eingliederung der Landgemeinde Seeben (teilweise)21 und des Gutsbezirks Groß Koschlau (teilweise)22 in den Gutsbezirk Seeben.

19. 9. 1903
Eingliederung des Gutsbezirks Grallau (teilweise)23 in die Landgemeinde Grallau.

9. 1. 1920
Der Amtsbezirk Groß Koschlau umfaßt die Landgemeinden Grallau, Groß Koschlau, Murawken, Neudorf, Preußen, Seeben und Wansen und die Gutsbezirke Grallau, Groß Koschlau, Klein Koschlau, Sczuplienen, Seeben und Wansen (13 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Sczuplienen.
Der Amtsbezirk Tautschken umfaßt den Gutsbezirk Tautschken (1 Gutsbezirk).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Tautschken.

10. 1. 1920
Wansen (teilweise)