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Amtsbezirk Muschaken

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

28. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Muschaken Nr. 10 aus den Landgemeinden Groß Grabowen, Jägersdorf, Klein Grabowen, Muschaken, Sawadden und Wientzkowen und den Gutsbezirken Schönau und Uszannek, Forstrevier s. o. (7 1/? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Jägersdorf.

24. 6. 1877
Eingliederung des Gutsbezirks Napiwoda (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Napiwoda in die Landgemeinde Wientzkowen.

21. 7. 1877
Eingliederung des Gutsbezirks Napiwoda (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Napiwoda in die Landgemeinde Muschaken;
Eingliederung des Gutsbezirks Napiwoda (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Napiwoda in die Landgemeinde Sawadden.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

4. 11. 1893
Zusammenschluß der Landgemeinden Wientzkowen und Wiltzken zur neuen Landgemeinde Wientzkowen.

1. 9. 1894
Eingliederung der Landgemeinde Wientzkowen (teilweise)4 in den Gutsbezirk Grünfließ, Forst im Amtsbezirk ?;
Eingliederung der Landgemeinde Wientzkowen (teilweise)5 in den Gutsbezirk Kaltenborn, Forst im Amtsbezirk ?

27. 11. 1897
Eingliederung der Landgemeinde Wientzkowen (teilweise)6 in den Gutsbezirk Grünfließ, Forst im Amtsbezirk Grünfließ.

3. 12. 1904
Eingliederung der Landgemeinden Groß Grabowen (teilweise)7, Klein Grabowen (teilweise)8, Jägersdorf (teilweise)9, Muschaken (teilweise)10 und Wientzkowen (teilweise)11 in den Gutsbezirk Grünfließ, Forst im Amtsbezirk Grünfließ.

?
Eingliederung des Gutsbezirks Schönau in ?

30. 9. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Grünfließ, Forst (teilweise)12 aus dem Amtsbezirk Grünfließ in die Landgemeinde Groß Grabowen;
Eingliederung des Gutsbezirks Grünfließ, Forst (teilweise)13 aus dem Amtsbezirk Grünfließ in die Landgemeinde Klein Grabowen;
Eingliederung des Gutsbezirks Grünfließ, Forst (teilweise)14 aus dem Amtsbezirk Grünfließ in die Landgemeinde Muschaken;
Eingliederung des Gutsbezirks Grünfließ, Forst (teilweise)15 aus dem Amtsbezirk Grünfließ in die Landgemeinde Sawadden;
Eingliederung des Gutsbezirks Grünfließ, Forst (teilweise)16 aus dem Amtsbezirk Grünfließ in die Landgemeinde Wientzkowen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

3. 6. 1938
Umbenennung der Gemeinden:

16. 7. 1938
Bestätigung der Namen:

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Muschaken umfaßt die Gemeinden Großeppingen, Herzogsau, Jägersdorf, Kleineppingen, Muschaken und Winsken (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Muschaken.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.