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Amtsbezirk Weinsdorf

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

30. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Weinsdorf Nr. 13 aus den Landgemeinden Haack, Kämmen, Kößen und Weinsdorf und den Gutsbezirken Paulehnen und Rohden und dem Ewing-See1 (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rohden.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

21. 4. 1884
Eingliederung des Gutsbezirks Rohden (teilweise)3 in den Gutsbezirk Mitteldorf im Amtsbezirk Kuppen.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

24. 3. 1899
Eingliederung des Gutsbezirks Ewing-See (teilweise)4 in die Landgemeinde Kuppen im Amtsbezirk Kuppen.

10. 12. 1899
Eingliederung des Gutsbezirks Ewing-See (teilweise)5 in die Landgemeinde Kuppen im Amtsbezirk Kuppen.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Gutsbezirke Paulehnen und Rohden zur neuen Gemeinde Paulehnen.

1. 1. 1929
Zusammenschluß der Landgemeinden Haack und Kämmen zur neuen Landgemeinde Kämmen;
Eingliederung der Landgemeinde Köszen in die Landgemeinde Weinsdorf.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Weinsdorf umfaßt die Gemeinden Kämmen, Paulehnen und Weinsdorf (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.