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Amtsbezirk Stollen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

30. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rosenau Nr. 36 aus den Landgemeinden Adlig Sportehnen, Alt Bolitten, Königlich Sportehnen und den Gutsbezirken Bornädtken, Carneyen, Maulfritzen, Miggenwalde, Neu Bolitten, Paulken, Rosenau, Schodehnen und Workallen (12 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Carneyen.
Bildung des Amtsbezirks Stollen Nr. 37 aus den Landgemeinden Klogehnen, Polkehnen und Reichenthal und den Gutsbezirken Pitehnen und Stollen (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Pittehnen.

6. 6. 1875
Eingliederung des Großen Steckling-Sees in den Gutsbezirk Pittehnen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

26. 10. 1882
Auflösung der Amtsbezirke Herzogswalde, Rosenau und Stollen;
Bildung des neuen Amtsbezirks Stollen aus den Landgemeinden Alt Bolitten, Adlig Sportehnen, Königlich? Sportehnen und den Gutsbezirken Bornädtken, Carneyen, Maulfritzen, Miggenwalde, Neu Bolitten, Paulken, Rosenau, Schodehnen, Stollen und Workallen.

15. 10. 1886
Eingliederung der kommunalfreien Besitzung Miggenwalde in den Gutsbezirk Paulken.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

17. 7. 1898
Bildung des neuen Amtsbezirks Bolitten aus der Landgemeinde Alt Bolitten und den Gutsbezirken Neu Bolitten und Workallen;
Eingliederung des Gutsbezirks Schodehnen in den Amtsbezirk Reichertswalde?.

27. 12. 1905
Umwandlung des Gutsbezirks Paulken in eine Landgemeinde gleichen Namens.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Adlig Sportehnen und Köllmisch Sportehnen und des Gutsbezirks Maulfritzen zur neuen Landgemeide Sportehnen;
Eingliederung der Gutsbezirke Bornädtken und Rosenau in die Landgemeinde Paulken;
Zusammenschluß der Gutsbezirke Karneyen und Stollen zur neuen Landgemeinde Stollen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Stollen umfaßt die Gemeinden Klogehnen, Paulken, Polkehnen, Sportehnen und Stollen (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 9. 2007.