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Amtsbezirk Reichertswalde

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

30. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Reichertswalde Nr. 35 aus den Landgemeinden Abrahamsheide, Goldbach, Reichertswalde und Silberbach und dem Gutsbezirk Reichertswalde (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Reichertswalde.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

18. 11. 1889
Eingliederung des Gutsbezirks Reichertswalde (teilweise)2 in die Landgemeinde Schmauch im Amtsbezirk Schmauch, Kreis Preußisch Holland.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

4. 2. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Reichertswalde (teilweise)4 in die Landgemeinde Reichertswalde.

31. 10. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Abramsheide und Goldbach und des Gutsbezirk Reichertswalde (teilweise) 5 zur neuen Landgemeinde Goldbach;
Umwandlung des Gutsbezirks Reichertswalde (teilweise)6 in eine Landgemeinde mit dem Namen Sorrehnen;
Eingliederung des Gutsbezirks Reichertswalde (teilweise)7 in die Landgemeinde Reichertswalde;
Eingliederung des Gutsbezirks Reichertswalde (Rest)8 in die Landgemeinde Silberbach.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Silberbach (teilweise)9 in die Gemeinde Sorrehnen.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Reichertswalde umfaßt die Gemeinden Goldbach, Reichertswalde, Silberbach und Sorrehnen (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Reichertswalde.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 9. 2007.