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Landkreis Mohrungen

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Preußen die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

6. 8. 1816
Eingliederung der eingeschlossen gewesenen Elbingschen Hospitaldörfer Buchwalde und Reichenbach nebst den Hospitalsvorwerken Alt Kußfeld und Neu Kußfeld aus der Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, in die Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg.

1. 9. 1816
Eingliederung aus dem Regierungsbezirk Gumbinnen in den Regierungsbezirk Königsberg:

Eingliederung aus dem Regierungsbezirk Königsberg in den Regierungsbezirk Gumbinnen:

1. 1. 1817
Eingliederung des Gutes Johannishof, Kirchspiel Bludau, aus der Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, in die Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg.

1. 2. 1818
Bildung des neuen Kreises Mohrungen1 in der preußischen Provinz Ostpreußen, Regierungsbezirk Königsberg, aus den Kirchspielen:

Kreisstadt ist Mohrungen.

13. 4. 1824
Zusammenfassung der Verwaltung der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen unter der Leitung eines Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr.

3. 12. 1829
Zusammenschluß der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen zur neuen preußischen Provinz Preußen mit dem Sitz des Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr.
Die Provinz Preußen umfaßt die Regierungsbezirke Danzig, Gumbinnen, Königsberg und Marienwerder.

?. ?. 1831
Einführung der revidierten Städteordnung vom 17. 3. 1831.

?. ?. 1850
Veröffentlichung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1853
Aufhebung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1853
Einführung der Städte-Ordnung für sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.

?. ?. 1853
Einführung:


1. 7. 1867
Der Kreis Mohrungen in der preußischen Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Mohrungen.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

30. 7. 1874
Aufhebung der beiden Domänen-Polizeiämter;
Einsetzung der Amtsvorsteher.

1. 4. 1878
Auflösung der Provinz Preußen;
Bildung der Provinz Ostpreußen aus denRegierungsbezirken Gumbinnen und Königsberg.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

18. 11. 1889
Eingliederung des Gutsbezirks Reichertswalde (teilweise)2 aus dem Kreis Mohrungen in den Kreis Preußisch Holland.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

12. 7. 1893
Eingliederung des Gutsbezirks Taberbrück, Forst (teilweise)3 aus dem Osterode in den Kreis Mohrungen.

29. 3. 1898
Eingliederung des Gutsbezirks Taberbrück, Forst (teilweise)4 aus dem Kreis Osterode i. Ostpr. in den Kreis Mohrungen.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen6.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Mohrungen in Landkreis Mohrungen.

1. 1. 1945
Der Landkreis Mohrungen8 in der preußischen Provinz Ostpreußen, Regierungsbezirk Königsberg, umfaßt 112 Gemeinden/Gutsbezirke.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Mohrungen.