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Amtsbezirk Georgenthal

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

30. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Georgenthal Nr. 32 aus den Landgemeinden Georgenthal, Groß Hermenau und Wiese und den Gutsbezirken Neuhof und Pfarrsfeldchen (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Pfarrsfeldchen.

6. 6. 1875
Eingliederung des Scherting-Sees1 in den Gutsbezirk Pfarrsfeldchen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

9. 3. 1926
Eingliederung des Gutsbezirks Neuhof (teilweise)5 in die Landgemeinde Wiese.

31. 10. 1928
Zusammenschluß des Gutsbezirks Neuhof (teilweise)6, der Landgemeinde Neu Bestendorf im Amtsbezirk Groß Bestendorf und der Landgemeinden Rollnau und Steinsdorf im Amtsbezirk Kahlau zur neuen Landgemeinde Rollnau;
Eingliederung des Gutsbezirks Neuhof (Rest)7 in die Landgemeinde Wiese;
Eingliederung des Gutsbezirks Pfarrsfeldchen in die Landgemeinde Georgenthal.

21. 9. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Rollnau (teilweise)8 in den Amtsbezirk Kahlau.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Georgenthal umfaßt die Gemeinden Georgenthal, Groß Hermenau und Wiese (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.