Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Mohrungen | Ostpreußen | Leitseite |

 

Amtsbezirk Bolitten

17. 7. 1898
Bildung des neuen Amtsbezirks Bolitten aus der Landgemeinde Alt Bolitten und den Gutsbezirken Neu Bolitten und Workallen, bisher Amtsbezirk Stollen.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinde Alt Bolitten und der Gutsbezirke Neu Bolitten (teilweise)1 und Workallen zur neuen Landgemeinde Bolitten;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Neu Bolitten (Rest)2 und der Landgemeinde Royen und des Gutsbezirks Ponarien im Amtsbezirk Ponarien zur neuen Landgemeinde Ponarien.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bolitten umfaßt die Gemeinde Bolitten (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Bolitten.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Mohrungen | Ostpreußen | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.