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Amtsbezirk Lablacken

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

9. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Lablacken Nr. 6 aus den Gutsbezirken Fischer-Tactau, Lablacken und Schlepecken (3 Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Lablacken .

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 7. 1891
Eingliederung der Gutsbezirke Julienhöhe und Willmanns aus dem Amtsbezirk Brandt, Landkreis Königsberg i. Pr., in den Kreis Labiau.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

29. 6. 1892
Eingliederung der Gutsbezirke Julienhöhe und Willmanns in den Amtsbezirk Lablacken.

29. 7. 1908
Bildung des Gutsbezirks ?1 aus den Gutsbezirken Julienhöhe (teilweise), Lablacken (teilweise) und Willmanns (teilweise).

14. 10. 1908
Bildung des Gutsbezirks Annenhof aus dem Gutsbezirk Lablacken (teilweise)2.

16. 10. 1909
Bildung des Gutsbezirks Damm aus dem Gutsbezirk Lablacken (teilweise)3;
Bildung der Landgemeinde Kampken aus dem Gutsbezirk Lablacken (teilweise)4;
Bildung des Gutsbezirks Steinau aus dem Gutsbezirk Lablacken (teilweise)5.

11. 8. 1915
Bildung des Gutsbezirks Taktau aus dem Gutsbezirk Lablacken (teilweise)6.

21. 3. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Adlig Pareyken (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Pareyken in den Gutsbezirk Taktau.

11. 11. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Lablacken (teilweise)8 in den Gutsbezirk Adlig Willmanns.

26. 4. 1926
Eingliederung des Gutsbezirks Willmanns (teilweise)9 in den Gutsbezirk Annenhof.

25. 8. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Lablacken (teilweise)10 in den Gutsbezirk Damm;
Eingliederung des Gutsbezirks Willmanns (teilweise)11 in den Gutsbezirk Damm.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Gutsbezirke Annenhof (teilweise)12, Damm (teilweise)13, Julienhöhe, Lablacken (teilweise)14, (teilweise)15, Schlepecken (teilweise)16, Steinau (teilweise)17 und Willmanns zur neuen Landgemeinde Willmanns;
Zusammenschluß der Gutsbezirke Annenhof (Rest)18, Lablacken (Rest)19 und Steinau (Rest)20 zur neuen Landgemeinde Lablacken;
Eingliederung der Gutsbezirke Damm (Rest)21, Lablacken (Rest)22 und Taktau in die Landgemeinde Kampken;
Eingliederung des Gutsbezirks Schlepecken (Rest)23 in die Landgemeinde Pronitten im Amtsbezirk Legitten.

21. 12. 1932
Eingliederung der Landgemeinde Lablacken (teilweise)24 in die Landgemeinde Pronitten im Amtsbezirk Legitten;
Eingliederung der Landgemeinde Lablacken (teilweise)25 in die Landgemeinde Willmanns;
Eingliederung der Landgemeinde Willmanns (teilweise)26 in die Landgemeinde Lablacken.

23. 6. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Lablacken (teilweise)27 in die Landgemeinde Pronitten im Amtsbezirk Legitten;
Eingliederung der Landgemeinde Lablacken (teilweise)28 in die Landgemeinde Willmanns;
Eingliederung der Landgemeinde Willmanns (teilweise)29 in die Landgemeinde Lablacken.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Lablacken (teilweise)30 in die Gemeinde Kampken;
Eingliederung der Gemeinde Lablacken (teilweise)31 in die Gemeinde Willmanns.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lablacken umfaßt die Gemeinden Kampken, Lablacken und Willmanns (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Kampken.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 2. 2002.