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Amtsbezirk Rauschen

25. 5. 1910
Bildung des Amtsbezirks Rauschen im Kreis Fischhausen aus der Landgemeinde Rauschen, bisher Amtsbezirk Neukuhren.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rauschen.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.

1. 12. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinde Rauschen, der Landgemeinde Kirtigehnen im Amtsbezirk Sankt Lorenz und des Gutsbezirks Warnicken, Forst (teilweise)3 im Amtsbezirk Georgenswalde zur Landgemeinde Rauschen.

1. 4. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Rauschen (teilweise)4 in die Landgemeinde Sankt Lorenz im Amtsbezirk Sankt Lorenz.

23. 4. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Rauschen (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Warnicken und der Landgemeinde Rauschen (teilweise)6 aus dem Amtsbezirk Sankt Lorenz in den Amtsbezirk Rauschen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1939
Der Amtsbezirk Rauschen tritt zum Landkreis Samland.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rauschen umfaßt die Gemeinde Rauschen (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Rauschen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 3. 1. 2013.