Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Königsberg (Pr)/Samland/Fischhausen | Ostpreußen | Leitseite |

 

Amtsbezirk Löwenhagen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

30. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Friedrichstein Nr. 3 im Landkreis Königsberg i. Pr. aus den Landgemeinden Birkenwalde, Borchertsdorf, Horst, Klein Barthen, Klein Hohenhagen, Löwenhagen, Pregelswalde, Reichenhagen, Sand, Schönmohr, Seewiesen und Weißenstein und die Gutsbezirke Borchertsdorf, Friedrichstein, Groß Barthen, Groß Hohenhagen, Schönmohr, Wehnenfeldt und Weißenstein (19 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Friedrichstein.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

30. 12. 1890
Eingliederung des Gutsbezirks Greiben, Forst (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Brandt in die Landgemeinde Adlig Sand.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

27. 5. 1893
Eingliederung des Gutsbezirks Aweiden (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Aweiden und des Gutsbezirks Braxeinswalde (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Tharau, Kreis Preußisch Eylau, in den Gutsbezirk Friedrichstein.

9. 2. 1895
Eingliederung des Gutsbezirks Gamsau (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Groß Legden in den Gutsbezirk Friedrichstein.

10. 1. 1903
Eingliederung der Landgemeinde Wickbold (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Ludwigswalde in den Gutsbezirk Friedrichstein im Amtsbezirk Friedrichstein?.

28. 11. 1906
Eingliederung der Landgemeinde Klein Hohenhagen in den Gutsbezirk Groß Hohenhagen.

27. 11. 1908
Eingliederung des Gutsbezirks Friedrichstein (teilweise)7 in den Gutsbezirk Groß-Barthen.

15. 9. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Neuhausen (teilweise)8 aus dem Amtsbezirk Neuhausen in die Landgemeinde Horst.

17. 1. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Friedrichstein (teilweise)9 in die Landgemeinde Rosengarten im Amtsbezirk Ottenhagen;
Eingliederung der Landgemeinde Rosengarten (teilweise)10 aus dem Amtsbezirk Ottenhagen in den Gutsbezirk Friedrichstein.

20. 4. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Ottenhagen (teilweise)11 aus dem Amtsbezirk Ottenhagen in den Gutsbezirk Groß Barthen.

20. 1. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Friedrichstein (teilweise)12 in die Landgemeinde Rosengarten im Amtsbezirk Groß Ottenhagen;
Eingliederung der Landgemeinde Groß Ottenhagen (teilweise)13 aus dem Amtsbezirk Groß Ottenhagen in den Gutsbezirk Groß Barthen.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Borchersdorf (teilweise)14 und des Gutsbezirks Schanwitz (teilweise)15 aus dem Amtsbezirk Dalheim in die Landgemeinde Borchersdorf;
Eingliederung der Gutsbezirke Borchersdorf (Rest)16, Friedrichstein (teilweise)17 und Schönmohr und der Gutsbezirke Schanwitz (Rest)18 und Schönwiese aus dem Amtsbezirk Dalheim in die Landgemeinde Schönmohr;
Zusammenschluß der Gutsbezirke Friedrichstein (teilweise)19, Groß Hohenhagen (teilweise)20 und Wehnenfeld zur neuen Landgemeinde Friedrichstein;
Eingliederung des Gutsbezirks Friedrichstein (teilweise)21 in die Landgemeinde Horst;
Eingliederung des Gutsbezirks Friedrichstein (teilweise)22 in die Landgemeinde Kalkeim;
Eingliederung des Gutsbezirks Friedrichstein (teilweise)23 in die Landgemeinde Worienen im Amtsbezirk Groß Ottenhagen;
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Barthen (teilweise)24 in die Landgemeinde Groß Ottenhagen im Amtsbezirk Groß Ottenhagen;
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Barthen (teilweise)25 in die neue Landgemeinde Klein Ottenhagen im Amtsbezirk Groß Ottenhagen;
Eingliederung der Gutsbezirke Friedrichstein (teilweise)26 und Groß Hohenhagen (teilweise)27 in die Landgemeinde Löwenhagen;
Eingliederung der Landgemeinde Pregelswalde in die Landgemeinde Spohr im Amtsbezirk Fuchshöfen;
Zusammenschluß der Landgemeinde Sand b. Löwenhagen und des Gutsbezirks Groß Barthen (teilweise)28 zur neuen Landgemeinde Groß Barthen;
Eingliederung der Gutsbezirke Friedrichstein (Rest)29 und Groß Hohenhagen (Rest)30 und des Gutsbezirks Willkühnen (teilweise)31 aus dem Amtsbezirk Heiligenwalde in die neue Landgemeinde Groß Barthen;
Eingliederung des Gutsbezirks Weißenstein (teilweise)32 in die neue Landgemeinde Friedrichstein;
Eingliederung des Gutsbezirks Weißenstein (Rest)33 in die Landgemeinde Weißenstein.

8. 4. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Groß Ottenhagen (teilweise)34 aus dem Amtsbezirk Groß Ottenhagen in die Landgemeinde Groß Barten.

14. 5. 1930
Bildung des neuen Amtsbezirks Borchersdorf aus den Landgemeinden Borchersdorf, Schönmohr und Weißenstein;
Eingliederung der Landgemeinde Groß Barthen in den Amtsbezirk Groß Ottenhagen.

3. 6. 1930
Umbenennung des Amtsbezirks Friedrichstein in Löwenhagen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 1. 1935
Eingliederung der Landgemeinde Reichenhagen in die Landgemeinde Friedrichstein.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden;
Zusammenschluß der Gemeinden Birkenwalde, Klein Barthen und Seewiesen zur neuen Gemeinde Birkenwalde;
Eingliederung der Gemeinde Friedrichstein (teilweise)35 in die Gemeinde Weißenstein im Amtsbezirk Borchersdorf.

1. 7. 1935
Eingliederung der Gemeinde Steinbeckellen aus dem Amtsbezirk Steinbeck in die Gemeinde Horst.

1. 4. 1936
Eingliederung der Gemeinde Spohr aus dem Amtsbezirk Fuchshöfen in die Gemeinde Friedrichstein.

1. 4. 1939
Der Amtsbezirk Löwenhagen tritt zum neuen Landkreis Samland.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Löwenhagen umfaßt die Gemeinden Birkenwalde, Friedrichstein, Horst und Löwenhagen (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Löwenhagen.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Königsberg (Pr)/Samland/Fischhausen | Ostpreußen | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.