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Amtsbezirk Kirschnehnen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

13. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kirschnehnen Nr. 24 im Kreis Fischhausen aus der Landgemeinde Dollkeim und den Gutsbezirken Dollkeim, Kirschnehnen, Nadrau, Saßlauken und Sergitten (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kirschnehnen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

22. 6. 1894
Eingliederung des Gutsbezirks Sergitten (teilweise)1 in den Gutsbezirk Nadrau.

?
Umbenennung der Landgemeinde Königlich Dollkeim in Dollkeim.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Dollkeim und Saßlauken und der Gutsbezirke Adlig Dollkeim, Kirschnehnen, Nadrau und Sergitten zur neuen Landgemeinde Kirschnehnen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1939
Der Amtsbezirk Kirschnehnen tritt zum neuen Landkreis Samland.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kirschnehnen umfaßt die Gemeinde Kirschnehnen (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Kirschnehnen .



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 –- 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 16. 9. 2011.