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Amtsbezirk Adlig Neuendorf

1. 1. 187
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

30. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuendorf Nr. 6 im Landkreis Königsberg aus dem Gutsbezirk Neuendorf (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuendorf.
Bildung des Amtsbezirks Seeligenfeld1 Nr. 7 im Landkreis Königsberg aus den Landgemeinden Schönfließ und Seeligenfeld und dem Gutsbezirk Jerusalem (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönfeld.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

6. 1. 18832
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Neuendorf Nr. 6 mit dem Gutsbezirk Neuendorf (1 Gutsbezirk).
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Seeligenfeld Nr. 7 mit den Landgemeinden Schönfließ und Seeligenfeld2 Nr. 7 und dem Gutsbezirk Jerusalem (3 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

5. 5. 1894
Eingliederung

?
Namensänderung Neuendorf in Adlig Neuendorf.

?. 4. 1905
Eingliederung der Landgemeinde Schönfließ (teilweise)5 in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Königsberg i. Pr.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19196.

4. 11. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Speichersdorf (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Aweiden in die Landgemeinde Schönfließ.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19278.

30. 9. 1928
Umwandlung des Gutsbezirks Adlig Neuendorf in eine Landgemeinde gleichen Namens;
Eingliederung des Gutsbezirks Aweiden (teilweise)9 aus dem Amtsbezirk Aweiden in die Landgemeinde Seligenfeld.

15. 11. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Jerusalem in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Königsberg i. Pr.

14. 5. 1930
Auflösung der Amtsbezirke Neuendorf und Seligenfeld.
Zusammenschluß der Landgemeinden Adlig Neuendorf, Schönfließ und Seligenfeld zum neuen Amtsbezirk Adlig Neuendorf.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Adlig Neuendorf.

31. 5. 1930
Eingliederung

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

31. 3. 1939
Der Amtsbezirk Adlig Neuendorf umfaßt die Gemeinden Adlig Neuendorf, Schönfließ und Seligenfeld (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Adlig Neuendorf.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden

Auflösung des Amtsbezirks dlig Neuendorf.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 12. 2025.