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Amtsbezirk Adlig Neuendorf

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

30. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuendorf Nr. 6 im Landkreis Königsberg aus dem Gutsbezirk Neuendorf (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuendorf.
Bildung des Amtsbezirks Seeligenfeldt Nr. 7 im Landkreis Königsberg i. Pr. aus den Landgemeinden Schönfließ und Seligenfeld und dem Gutsbezirk Jerusalem (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönfließ.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

5. 5. 1894
Eingliederung

?
Umbenennung des Gutsbezirks Neuendorf in Adlig Neuendorf.

?. 4. 1905
Eingliederung der Landgemeinde Schönfließ (teilweise)3 in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Königsberg i. Pr.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19194.

4. 11. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Speichersdorf (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Aweiden in die Landgemeinde Schönfließ.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.

30. 9. 1928
Umwandlung des Gutsbezirks Adlig Neuendorf in eine Landgemeinde gleichen Namens;
Eingliederung des Gutsbezirks Aweiden (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Aweiden in die Landgemeinde Seligenfeld.

15. 11. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Jerusalem in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Königsberg i. Pr.

14. 5. 1930
Auflösung der Amtsbezirke Neuendorf und Seligenfeld.
Zusammenschluß der Landgemeinden Adlig Neuendorf, Schönfließ und Seligenfeld zum neuen Amtsbezirk Adlig Neuendorf.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Adlig Neuendorf.

31. 5. 1930
Eingliederung

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden

Auflösung des Amtsbezirks Adlig Neuendorf.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 9. 2012.