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Amtsbezirk Windkeim

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

11. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Pohren Nr. 30 aus den Landgemeinden Fedderau und Heyde und den Gutsbezirken Klein Windtkeim, Pohren, Pottlitten und Warnikam (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Warnikam.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

29. 11. 1923
Eingliederung des Gutsbezirks Pottlitten (teilweise)2 in die Landgemeinde Schölen zu Rippen im Amtsbezirk Rippen.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Adlig Pohren (teilweise)3 in die Landgemeinde Kumgarben im Amtsbezirk Wesselshöfen;
Zusammenschluß der Gemeinden Fedderau, Heide z. P. und des Gutsbezirks Lokehnen aus dem Amtsbezirk Balga zur neuen Gemeinde Fedderau;
Zusammenschluß der Landgemeinde Groß Windkeim und der Gutsbezirke Adlig Pohren (Rest)4 und Klein Windkeim (teilweise)5 zur neuen Landgemeinde Windkeim;
Zusammenschluß der Gutsbezirke Pottlitten (teilweise)6 und Warnikam (teilweise)7 zur neuen Landgemeinde Pottlitten;
Eingliederung des Gutsbezirks Pottlitten (teilweise)8 in die Landgemeinde Freudenthal im Amtsbezirk Deutsch Thierau;
Eingliederung des Gutsbezirks Pottlitten (Rest)9 in die Landgemeinde Schölen.

12. 7. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Fedderau (teilweise)10 aus dem Amtsbezirk Balga in den Amtsbezirk Pohren;
Eingliederung der Landgemeinden Schölen und Windkeim (teilweise)11 aus dem Amtsbezirk Rippen in den Amtsbezirk Pohren.

13. 9. 1929
Umbenennung des Amtsbezirks Pohren in Windkeim.

27. 4. 1932
Eingliederung der Landgemeinde Schölen (teilweise)12 in die Landgemeinde Rippen im Amtsbezirk Ludwigsort;
Eingliederung der Landgemeinden Ludwigsort (teilweise)13 und Patersort (teilweise)14 aus dem Amtsbezirk Ludwigsort in die Landgemeinde Schölen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Windkeim umfaßt die Gemeinden Fedderau, Pottlitten, Schölen und Windkeim (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.