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Amtsbezirk Quilitten

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

11. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Quilitten Nr. 32 aus den Landgemeinden Königsdorf und Quilitten und den Gutsbezirken Haselau, Newecken, Paplauken, Rauschnick und Schreinen (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Qulitten.

6. 11. 1877
Eingliederung des Gutsbezirks Ritterthal (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Keimkallen in den Gutsbezirk Haselau.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

24. 1. 1901
Eingliederung des Gutsbezirks Rauschnick (teilweise)2 in den Gutsbezirk Groß Rödersdorf im Amtsbezirk Groß Rödersdorf.

31. 3. 1921
Eingliederung des Gutsbezirks Newecken (teilweise)3 in die Landgemeinde Bregden im Amtsbezirk Bregden.

10. 10. 1927
Eingliederung der Landgemeinde Wangnicken (teilweise)4 in die Landgemeinde Steindorf im Amtsbezirk Bregden.

16./21. 2. 1928
Eingliederung der Landgemeinden Königsdorf (teilweise)5 und Quilitten (teilweise)6 in die Landgemeinde Groß Hoppenbruch im Amtsbezirk Keimkallen;
Eingliederung der Landgemeinde Quilitten (teilweise)7 in die Landgemeinde Partheinen im Amtsbezirk Balga;
Eingliederung der Landgemeinde Quilitten (teilweise)8 in die Landgemeinde Wangnicken im Amtsbezirk Stuthenen.

25. 5. 1928
Eingliederung der Landgemeinde Quilitten (teilweise)9 in die Landgemeinde Klein Rödersdorf im Amtsbezirk Groß Rödersdorf.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Haselau (teilweise)10 in die Landgemeinde Jürkendorf im Amtsbezirk Groß Rödersdorf;
Eingliederung der Gutsbezirks Haselau (Rest)11, Newecken (teilweise)12, Paplauken (teilweise)13 und Rauschnick (teilweise)14 in die Landgemeinde Groß Hoppenbruch im Amtsbezirk Keimkallen;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Newecken (teilweise)15, des Gutsbezirks Keimkallen (teilweise)16 im Amtsbezirk Keimkallen und der Landgemeinde Wangnicken und des Gutsbezirks Romansgut (teilweise)17 im Amtsbezirk Stuthenen zur neuen Landgemeinde Wangnicken;
Eingliederung des Gutsbezirks Newecken (Rest)18 in die Landgemeinde Schirten im Amtsbezirk Schirten; Eingliederung der Gutsbezirk Paplauken (teilweise)19 und Rauschnick (teilweise)20 in die Landgemeinde Partheinen im Amtsbezirk Balga;
Zusammenschluß der Landgemeinde Quilitten und der Gutsbezirke Paplaucken (Rest)21 und Schreinen zur neuen Landgemeinde Quilitten;
Eingliederung des Gutsbezirks Rauschnick (Rest)22 und des Gutsbezirks Dösenbruch aus dem Amtsbezirk Groß Rödersdorf in die Landgemeinde Königsdorf.

12. 7. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Jürkendorf aus dem Amtsbezirk Groß Rödersdorf in den Amtsbezirk Quilitten;
Eingliederung der Landgemeinde Wangnicken (teilweise)23 in den Amtsbezirk Keimkallen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1932
Eingliederung der Landgemeinde Königsdorf (teilweise)24 in die Landgemeinde Quilitten;
Eingliederung der Landgemeinde Quilitten (teilweise)25 in die Landgemeinde Bladiau im Amtsbezirk Bladiau;
Eingliederung der Landgemeinde Quilitten (teilweise)26 in die Landgemeinde Klein Rödersdorf im Amtsbezirk Groß Rödersdorf.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Quilitten umfaßt die Gemeinden Jürkendorf, Königsdorf und Quilitten (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.