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Amtsbezirk Pellen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

11. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Pellen Nr. 17 aus den Landgemeinden Hasselpusch und Lauterbach und den Gutsbezirken Hasselpusch und Pellen und dem Etablissement Mühle Pellen (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Pellen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Hasselpusch in die Landgemeinde Hasselpusch;
Umwandlung des Gutsbezirks Pellen in eine Landgemeinde gleichen Namens.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Pellen umfaßt die Gemeinden Hasselpusch, Lauterbach und Pellen (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Pellen.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.