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Amtsbezirk Neuendorf

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

9. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuendorf Nr. 2 aus den Landgemeinden Adlig Neuendorf, Königlich Neuendorf und Neuendorf, Kämmereidorf und dem Gutsbezirk Rathsthal (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuendorfshof.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

13. 10. 1890
Zusammenschluß der Landgemeinden Adlig Neuendorf und Neuendorf, Kämmereidorf zur neuen Landgemeinde Neuendorf.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 5. 1924
Eingliederung der Landgemeinde Neuendorf (teilweise)1 in die Landgemeinde Trausen im Amtsbezirk Schloß Gerdauen.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Rathsthal in die Landgemeinde Neuendorf.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neuendorf umfaßt die Gemeinde Neuendorf (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuendorf.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 5. 2005.