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Amtsbezirk Stadtfelde

23. 6. 1873
Eingliederung des Gutsbezirks Brödlauker Forst (teilweise)1 in die Landgemeinde Kiddeln.


1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

8. 6. 1874
Bildung der Landgemeinde Grünhoff aus dem Gutsbezirk Brödlauker Forst/Packledimmer Moor (teilweise)2.

24. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Wannagupchen Nr. 6 aus den Landgemeinden Deeden, Groß Ußballen, Groß Wannagupchen, Grünhoff, Hopfenbruch, Lawischkehmen, Malissen, Pabbeln, Peschicken, Petrikatschen, Raudohnen, Skarullen und Stobern und den Gutsbezirken Amalienhof und Pabbeln, Torfmoor (15 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Wannagupchen.

28. 6. 1878
Eingliederung ehemaligen fiskalischen Paballer Torfmoores in die Landgemeinde Hopfenbruch.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

17. 11. 1882
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Groß Wannagupchen Nr. 6 mit den Landgemeinden Deeden, Groß Ußballen, Groß Wannagupchen, Grünhoff, Hopfenbruch, Groß Lawischkehmen, Malissen, Pabbeln, Peschicken, Petrikatschen, Raudohnen, Skarullen und Stobern und dem Gutsbezirk Amalienhof (14 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

4. 1. 1894
Zusammenschlß der Landgemeinden Raudohnen und Skarullen zur Landgemeinde Skarullen.

4. 5. 1896
Zusammenschluß der Landgemeinden Hopfenbruch und Paballen zur Landgemeinde Paballen.

4. 12. 1899
Bildung der Landgemeinde Raudohnen aus der Landgemeinde Skarullen (teilweise)3.

10. 11. 1900
Eingliederung des Gutsbezirks Packledimm, Torfmoor (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Alt Kattenau in den Amtsbezirk Wannagupchen.

?
Eingliederung der Landgemeinde Klein wWnnagupchen aus dem Amtsbezirk Drusken in den Gutsbezirk Amalienhof.

?
Umbenennung des Gutsbezirks Packledimmen, Forst in Packledimmer Moor, Forst.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19195.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke

Umbenennung der Landgemeinden

Zusammenschluß der Landgemeinde Grünhof und des Gutsbezirks Packledimmer Moor, Forst zur Landgemeinde Grünhof.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 10. 1934
Bildung der Landgemeinde Amalienhof aus der Landgemeinde Hopfenbruch (teilweise) und der Landgemeinde Enskehmen (teilweise) im Amtsbezirk Drusken.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

3. 6. 1938
Umbenennung der Gemeinden

16. 7. 1938
Bestätigung der Namen

?
Umbenennung des Amtsbezirks Groß Wannagupchen in Stadtfelde.

1. 4. 1939
Zusammenschluß der Gemeinden Ebenflur und Bruchhöfen und der Gemeinde Muldau im Amtsbezirk Göritten zur Gemeinde Bruchhöfen.

1. 11. 1939
Eingliederung der Gemeinde Bruchhöfen (teilweise)8 aus dem Amtsbezirk Göritten in den Amtsbezirk Stadtfelde.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Stadtfelde umfaßt die Gemeinden Altbruch, Amalienhof, Bruchhöfen, Deeden, Grünhof, Hopfenbruch, Malissen, Rauhdorf, Rohren (Ostpr.), Schützenort, Stadtfelde und Stobern (12 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Ebenrode.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 10. 2020.