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Amtsbezirk Maxkeim

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

11. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Maxkeim Nr. 31 aus den Landgemeinden Falkenau und Rosenort und den Gutsbezirken Klein-Schwansfeld, Lackmedien und Maxkeim (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Maxkeim.
Bildung des Amtsbezirks Rothgörken Nr. 35 aus den Landgemeinden Losgehnen, Passarien, Perkuiken und Wangritten und den Gutsbezirken Glittehnen, Losgehnen, Passarien, Rothgörken und Sandlack (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rothgörken.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

18. 8. 1881
Eingliederung der Landgemeinde Perkuiken in den Amtsbezirk Groß Schwaraunen.

9. 11. 1888
Eingliederung des Kinkeimer Sees (teilweise)1 in den Gutsbezirk Losgehnen;
Eingliederung des Kinkeimer Sees (teilweise)2 in den Gutsbezirk Rothgörken;
Eingliederung des Kinkeimer Sees (teilweise)3 in den Gutsbezirk Sandlack.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 5. 1899
Eingliederung der Gutsbezirke Rothgörken (teilweise)4 und Sandlack (teilweise)5 in die Landgemeinde Perkuiken im Amtsbezirk Groß Schwaraunen.

28. 1. 1904
Eingliederung der Landgemeinde Nohnen (teilweise)6 aus dem Amtsbezirk Kinkeim in den Gutsbezirk Maxkeim im Amtsbezirk Maxkeim.

29. 8. 1906
Bilung des Gutsbezirks Wangritten aus dem Gutsbezirk Glittehnen (teilweise)7.

1. 7. 1926
Eingliederung der Landgemeinde Losgehnen (teilweise)8 in die Landgemeinde Minten im Amtsbezirk Quooßen.

10. 2. 1928
Bestätigung des Namens Rosenort.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Glittehnen in die Landgemeinde Wordommen im Amtsbezirk Kinkeim;
Zusammenschluß der Gutsbezirke Klein Schwansfeld, Lackmedien und Maxkeim zur neuen Landgemeinde Maxkeim;
Zusammenschluß der Landgemeinden Losgehnen, Passarien und der Gutsbezirke Losgehnen und Passarien zur neuen Landgemeinde Losgehnen;
Zusammenschluß der Gutsbezirke Rothgörken und Sandlack zur neuen Landgemeinde Sandlack;
Eingliederung des Gutsbezirks Sporgeln aus dem Amtsbezirk Beyditten in die Landgemeinde Falkenau;
Eingliederung des Gutsbezirks Wangritten in die Landgemeinde Wangritten.

?
Auflösung des Amtsbezirks Rothgörken.

1. 4. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Groß Schwansfeld (teilweise)9 aus dem Amtsbezirk Groß Schwansfeld in die Landgemeinde Falkenau;
Eingliederung der Landgemeinde Groß Schwaraunen (teilweise)10 aus dem Amtsbezirk Groß Schwaraunen in die Landgemeinde Losgehnen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1936
Eingliederung der Gemeinde Nohnen (teilweise)11 in die Gemeinde Maxkeim.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Maxkeim umfaßt Gemeinden Losgehnen, Maxkeim, Nohnen, Wangritten und Wordommen (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Wangritten.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 5. 2005.