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Amtsbezirk Kehlen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

6. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kehlen Nr. 4 aus der Landgemeinde Kehlen und dem Gutsbezirk Angerburg (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kehlen.
Bildung des Amtsbezirks Mauer-See Nr. 32 aus dem Gutsbezirk Mauer-See (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Steinort.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Angerburg in die Stadtgemeinde Angerburg.

1. 1. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Mauer-See in die Landgemeinde Kehlen;
Auflösung des Amtsbezirks Mauer-See.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kehlen umfaßt die Gemeinde Kehlen1 (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Kehlen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 10. 2004.