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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
6. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Klein Beynuhnen Nr. 17 aus dem Gutsbezirk Klein Beynuhnen (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Beynuhnen.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
17. 11. 1882
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Klein Beynuhnen Nr. 17 mit den Gutsbezirken Angerau, Aussicht, Klein Beynuhnen und Milchbude (4 Gutsbezirke).
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
12. 9. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Klein Beynuhnen (teilweise)2 in den Gutsbezirk Mikalbude.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Zusammenschluß der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
3. 6. 1938
Umbenennung der Gemeinde Klein Beynuhnen in Kleinbeinuhnen.
16. 7. 1938
Bestätigung des Namens Kleinbeinuhnen.
12. 1. 1939
Umbenennung des Amtsbezirks Klein Beynuhnen in Kleinbeinuhnen.
1. 10. 1944
Der Amtsbezirk Kleinbeinuhnen umfaßt die Gemeinden Aussicht und Kleinbeinuhnen (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Klein Beynuhnen/Kleinbeinuhnen)): | |||||
- | 6. | 5. | 1874: | Gutsbesitzer von Farenheid in Beynuhnen für 6 Jahre, | |
- | . | . | 1880: | Gutsbesitzer von Farenheid in Beynuhnen für weitere 6 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | 3. | 12. | 1919: | Majoratsbesitzer von Farenheid in Klein Beynuhnen, | |
- | 9. | 6. | 1925: | Administrator Lau in Klein Beynuhnen, | |
- | 20. | 5. | 1930: | Administrator Lau in Klein Beynuhnen4. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 21,0759 ha. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | Bis 10. 1944?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 30. 11. 2019.