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Amtsbezirk Schönbrück

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Schönbrück Nr. 29 aus den Landgemeinden Nattern, Schönbrück, Schönfelde und Thomsdorf und den Gutsbezirken Grünmühl (teilweise), Marong See und Wulpinker See (6 1/? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönbrück.

12. 3. 1881
Eingliederung des Thomsdorfer Sees (teilweise)1 in die Landgemeinde Schönbrück;
Eingliederung des Thomsdorfer Sees (teilweise)2 in die Landgemeinde Schönfelde;
Eingliederung des Thomsdorfer Sees (teilweise)3 in die Landgemeinde Thomsdorf.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Gutsbezirk Seebezirk (teilweise)5 in die Landgemeinde Schönbrück;
Eingliederung des Gutsbezirks Gutsbezirk Seebezirk (teilweise)6 in die Landgemeinde Schönfelde;
Eingliederung des Gutsbezirks Gutsbezirk Seebezirk (teilweise)7 in die Landgemeinde Thomsdorf.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 7. 1940
Eingliederung der Gemeinde Thomsdorf (teilweise)8 in die Gemeinde Schönbrück.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schönbrück umfaßt die Gemeinden Nattern, Schönbrück, Schönfelde und Thomsdorf (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 4. 2002.