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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Bartelsdorf Nr. 17 aus den Landgemeinden Groß Bartelsdorf, Groß Leschno, Klein Bartelsdorf und Neu Mertinsdorf und den Gutsbezirken Kirschbaum, Leschno, Forst, Nerwigk, Forst, Pirk und Poludniewo (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Bartelsdorf.
27. 10. 1874
Eingliederung der Landgemeinde Groß Leschno (teilweise)1 in den Gutsbezirk Purden, Forst.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
29. 5. 1884
Eingliederung des Gutsbezirks Purden, Forst (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Oberförsterei Purden in die Landgemeinde Groß Bartelsdorf.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
19. 1. 1911
Umbenennung des Gutsbezirks Poludniewo in Paulshof.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
Umbenennung der Landgemeinde Klein Bartelsdorf in Kirschbaum.
30. 9. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Purden, Forst (teilweise)6 in die Landgemeinde Groß Leschno.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
3. 6. 1938
Umbenennung der Gemeinde Groß Leschno in Leschnau.
16. 7. 1938
Bestätigung des Namens Leschnau.
?
Umbenennung der Gemeinde Neu Mertinsdorf in Neu Märtinsdorf.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bartelsdorf umfaßt die Gemeinden Groß Bartelsdorf, Kirschbaum, Leschnau und Neu Märtinsdorf (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Bartelsdorf): | ||||
- | 7. | 5. | 1874: | Mühlenbesitzer Käsewurm in Groß Bartelsdorf für 6 Jahre, |
- | 30. | 5. | 1880: | Mühlenbesitzer Käsewurm in Groß Bartelsdorf für weitere 6 Jahre, |
- | 8. | 4. | 1886: | Mühlenbesitzer Käswurm in Groß Bartelsdorf für weitere 6 Jahre, |
- | 16. | 3. | 1892: | Mühlenbesitzer Käswurm in Groß Bartelsdorf für weitere 6 Jahre, |
- | 4. | 2. | 1898: | Mühlenbesitzer Käswurm in Groß Bartelsdorf für weitere 6 Jahre, |
- | 15. | 1. | 1904: | Mühlenbesitzer Kaeswurm in Groß Bartelsdorf für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1927: | Grühn in Groß Bartelsdorf, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Ehemaliges Mühlengut Borowo-Mühle; 41,8730 ha. |
2 | Forstflächen in den Jagen 44/48 von 7,3630 ha. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | Dluczek-See. |
6 | 622,9875 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 23. 7. 2011.