Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Gleiwitz/Tost-Gleiwitz | Oberschlesien | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
5. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Trynnek Nr. 15 aus den Landgemeinden Ellguth-Zabrze und Trynnek (2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Trynnek.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
1. 4. 1897
Eingliederung der Landgemeinden Trynnek, Petersdorf städtisch und Petersdorf von Welczek in die Stadtgemeinde Gleiwitz;
Auflösung des Amtsbezirks Trynnek.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Trynnek): | ||||
- | 5. | 3. | 1874: | Mühlenbesitzer Lubowsky in Trynnek für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1930: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1897: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1,0210 ha. |
2 | Vorwerk Hubertushof mit ca. 232,5087 ha |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Gleiwitz/Tost-Gleiwitz | Oberschlesien | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 3. 2011.