Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Gleiwitz/Tost-Gleiwitz | Oberschlesien | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
5. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Schieroth Nr. 23 aus den Landgemeinden Pniow, Sabinka, Schieroth und Zacharzowitz und den Gutsbezirken Pniow, Schieroth und Zacharzowitz (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Pniow.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
23. 5. 1911
Eingliederung des Gutsbezirks Sacharzowitz (teilweise)1 in die Landgemeinde Sacharzowitz.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 8. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Schieroth (teilweise)4 in die Landgemeinde Woiska im Amtsbezirk Brynnek.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
12. 2. 1936
Umbenennung der Gemeinden
30. 4. 1936
Umbenennung der Gemeinde Schieroth in Schönrode.
9. 5. 1936
Umbenennung des Amtsbezirks Schieroth in Schönrode.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden
Auflösung des Amtsbezirks Schönrode.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Schieroth/Schönrode): | ||||
- | 5. | 3. | 1874: | Gutsbesitzer Priesemuth in Pniow für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1930: | Rittergutsbesitzer Hans-Heinrich Staroste in Pniow, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1939: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1,0210 ha. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | Vorwerk Hubertushof mit ca. 232,5087 ha |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Gleiwitz/Tost-Gleiwitz | Oberschlesien | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 10. 2011.