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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
5. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Schalscha Nr. 13 aus den Landgemeinden Czakanau, Schalscha, Zernik städtisch und Zernik von Gröling und den Gutsbezirken Czakanau, Schalscha, Zernik städtisch und Zernik von Gröling (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schalscha.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
16. 3. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Zernik Anteil von Gröling (teilweise)1 in den Gutsbezirk Städtisch Zernik.
1. 4. 1910
Eingliederung des Gutsbezirks Zernik Anteil von Gröling in die Landgemeinde Zernik.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
1. 1. 1927
Eingliederung der Landemeinde Zernik und des Gutsbezirks Städtisch Zernik in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Gleiwitz.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
17. 10. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
12. 2. 1936
Umbenennung der Gemeinde Schalscha in Kressengrund.
24. 2. 1936
Umbenennung des Amtsbezirks Schalscha in Kressengrund.
1. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinden
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden Kressengrund und Schakanau in den Amtsbezirk Dramastein;
Auflösung des Amtsbezirks Kressengrund.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Schalscha/Kressengrund): | ||||
- | 5. | 3. | 1874: | Kreisdeputierter und Rittergutsbesitzer von Gröling in Schalscha für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1930: | Wirtschaftsinspektor Goldemund in Schakanau, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1939: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 93,8740 ha. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 0,1375 ha. |
5 | 0,0270 ha. |
6 | 0,3810 ha. |
7 | 2,3087 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 10. 2011.