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26. 10. 1939
Die bisher polnischen Gemeinden Herczawa, Istebna, Jaworzynka und Koniakow treten zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinden:
1. 4. 1940
Einführung von Artikel III1 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.
15. 2. 1941
Bildung des Amtsbezirks Istebna aus den Gemeinden Hertschawa, Istebna, Jaworzinka und Koniakau (4 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Istebna.
28. 5. 1941
Übertragung der Aufgaben der Ortspolizeiverwaltung auf den Amtsbezirk Istebna.
?
Die vorgesehenen endgültigen Namen sind für:
Diese Umbenennungen treten aber nicht mehr in Kraft.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Istebna umfaßt die Gemeinden Hertschawa, Istebna, Jaworzinka und Koniakau (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Istebna.
Amtskommissar (Amtsbezirk Istebna): | |||||
- | 15. | 2. | 1941: | Schwarz in Istebna, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnote: | ||
1 | Vorschriften über die Verwaltung der übrigen Gemeinden (Amtskommissar-Verwaltung). |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 4. 2006.