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Ortspolizeibezirk Pschow

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

3. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Pschow Nr. 28 aus den Landgemeinden Kokoschütz, Pschow, Pschower Dollen und Zawada und den Gutsbezirken Kokoschütz und Pschow (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Pschow.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?
Eingliederung des Gutsbezirks Pschow in die Landgemeinde Pschow;
Umbenennung der Landgemeinde Pschower Dollen in Annagrube.

3. 7. 1922
Der Amtsbezirk Pschow umfaßt die Landgemeinden Annagrube, Kokoschütz, Pschow und Zawada und die Gutsbezirke Kokoschütz und Pschow (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

3. 7. 1922
Abtretung des Amtsbezirks Pschow an Polen.


26. 10. 1939
Die bisher polnischen Gemeinde Pszow tritt zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinde Pszow in Pschow.

27. 2. 1940
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Gemeinde:

23. 7. 1941
Bildung des Ortspolizeibezirks Pschow aus der Gemeinde Pschow.

?
Der vorgesehene endgültige Name ist für:

Diese Umbenennung tritt aber nicht mehr in Kraft.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Pschow umfaßt die Gemeinde Pschow (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Ortspolizeiverwalter in Pschow.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 14. 4. 2006.