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20. 2. 1863
Eingliederung von gemeindefreien Grundstücken1 in die Landgemeinde Koblau.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
22. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Annaberg Nr. 40 aus den Landgemeinden Annaberg, Antoschowitz Colonie, Koblau und Zabelkau und den Gutsbezirken Passek Vorwerk, Preußisch Oderberg und Zabelkau (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schillersdorf.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
4. 6. 1912
Eingliederung der Landgemeinde Koblau in den Amtsbezirk Petershofen.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
10. 1. 1920
Abtretung der Landgemeinde Antoschowitz an die Tschechoslowakei.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
?
Eingliederung der Landgemeinde Ruderswald aus dem Amtsbezirk Kreuzenort in den Amtsbezirk Annaberg.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
21. 4. 1936
Umbenennung der Gemeinde Zabelkau in Schurgersdorf.
1. 4. 19394
Zusammenschluß der Gemeinden Annaberg, Ruderswald und Schurgersdorf zur neuen Gemeinde Ruderswald;
Umbenennung des Amtsbezirks Annaberg in Ruderswald.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Ruderswald umfaßt die Gemeinde Ruderswald (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Ruderswald.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Annaberg/Ruderswald): | ||||
- | 22. | 5. | 1874: | Güterdirektor Wetekamp in Schillersdorf für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1936: | Oberinspektor Rosemann in Annaberg?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1941: | Bürgermeister Wilhelm Moltner in Ruderswald, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 3 auf dem linken Oderufer liegende, von der Feldmark Koblau eingeschlossene Grundstücke von 36 Morgen 126 Quadratruten, 55 Morgen 9 Quadratruten und 73 Morgen 63 Quadratruten. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | Die bereits am 4. 7. 1938 zum 1. 4. 1939 verfügte Eingliederung von 0,3420 ha der Gemeinde Ruderswald in die Gemeinde Schurgersdorf ist durch den später verfügten Zusammenschluß der Gemeinden erledigt. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 10. 2011.