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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
22. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Odersch Nr. 22 aus den Landgemeinden Klebsch, Odersch, Schlausewitz, Schreibersdorf und Wrbkau und den Gutsbezirken Odersch, Schlausewitz, Schreibersdorf und Wrbkau (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Odersch.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
26. 10. 1908
Umbenennung
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
9. 1. 1920
Der Amtsbezirk Odersch umfaßt die Landgemeinden Odersch, Schlausewitz, Schreibersdorf und Weidental und die Gutsbezirke Odersch, Schlausewitz, Schreibersdorf und Weidental (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
10. 1. 1920
Abtretung des Amtsbezirks Odersch an die Tschechoslowakei.
1. 10. 1938
Deutsche Besetzung der bisher tschechoslowakischen Ortsgemeinden Knĕvošice, Oldřišov, Služovice und Vrbka.
Vorläufige Umbenennung der Ortsgemeinden
20. 11. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Ortsgemeinden in Gemeinden.
21. 11. 1938
Die Gemeinden Odersch, Schlausewitz, Schreibersdorf und Weidental zu den sudetendeutschen Gebieten im Deutschen Reich.
17. 1. 1939
Bildung des Amtsbezirks Odersch aus den Gemeinden Odersch, Schlausewitz, Schreibersdorf und Weidental.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
15. 4. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Odersch in den Landkreis Ratibor in der preußischen Provinz Schlesien.
?
Vorgesehene endgültige Namen sind für
Diese Umbenennungen treten aber nicht mehr in Kraft.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Odersch umfaßt die Gemeinden Odersch, Schlausewitz, Schreibersdorf und Weidental (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Odersch): | ||||
- | 22. | 5. | 1874: | Güterdirektor Juretzky in Odersch für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1920: | ?. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Odersch): | ||||
- | 17. | 1. | 1929: | , |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1941: | Landwirt und Bürgermeister Josef Flaschka? in Odersch, |
- | . | . | 1943: | Landwirt und Bürgermeister Konrad Schaffarzik? in Odersch (vertretungsweise), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnote: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 10. 2011.