Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke/Ortspolizeibezirke | Pleß | Oberschlesien | Leitseite |

 

Ortspolizeibezirk Wyrow

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

10. 3. 1874
Eingliederung der Landgemeinde Kobier (teilweise)1 in den Gutsbezirk Kobier;
Eingliederung des Gutsbezirks Kobier (teilweise)2 in die Landgemeinde Kobier.

8. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kobier Nr. 12 aus der Landgemeinde Kobier und dem Gutsbezirk Kobier (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kobier.
Bildung des Amtsbezirks Niederforsten (Promnitz) Nr. 11 aus den Gutsbezirken Cielmitz (teilweise), Czarkow (teilweise), Fürstlich Jankowitz (teilweise), Fürstlich Sandau (teilweise), Kobielitz (teilweise), Kobier (teilweise), Paprotzan (teilweise), Studzinitz (teilweise), Sussetz, Forst, Wilkowy (teilweise), Wyrow (teilweise) und Zgoin (? Gutsbezirke).
Er wird zunächst mitverwaltet vom Amtsvorsteher in Kobier.
Bildung des Amtsbezirks Wyrow Nr. 31 aus den Landgemeinden Gostin, Wilkowy und Wyrow und den Gutsbezirken Gostin, Wilkowy und Wyrow (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Wyrow.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?
Auflösung des Amtsbezirks Niederforsten (Promnitz).

1. 4. 1913
Eingliederung des Gutsbezirks Wyrow (teilweise)3 in die Landgemeinde Wyrow.

27. 6. 1922
Der Amtsbezirk Kobier umfaßt die Landgemeinde Kobier und den Gutsbezirk Kobier (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Der Amtsbezirk Wyrow umfaßt die Landgemeinden Gostin, Wilkowy, Wyrow und die Gutsbezirke Gostin, Wilkowy und Wyrow (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

28. 6. 1922
Abtretung der Amtsbezirk Kobier und Wyrow an Polen.


26. 10. 1939
Die bisher polnischen Gemeinden Gostyn, Kobior und Wyry treten zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinden:

1. 4. 1940
Eingliederung der Gemeinde Gostin in die Gemeinde Wyrow;
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Gemeinden Kobier und Wyrow.

17. 1. 1941
Bildung des Ortspolizeibezirks Wyrow aus den Gemeinden Kobier und Wyrow.

?
Die vorgesehenen endgültigen Namen sind für:

Diese Umbenennungen treten aber nicht mehr in Kraft.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Wyrow umfaßt die Gemeinden Kobier und Wyrow (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Ortspolizeiverwalter in Wyrow.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke/Ortspolizeibezirke | Pleß | Oberschlesien | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 14. 4. 2006.