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Amtsbezirk Langenbrück

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

1. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Langenbrück Nr. 5 aus den Landgemeinden Langenbrück und Wildgrund und den Gutsbezirken Langenbrück und Wildgrund (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Langenbrück.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?
Bildung der Landgemeinde Eichhäusel-Neudeck-Wildgrund aus ?.

1. 1. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Langenbrück in die Landgemeinde Langenbrück.

1. 10. 1929
Eingliederung der Stadtgemeinde Neustadt O.S. (teilweise)1 in die Landgemeinde Eichhäusel-Neudeck-Wildgrund.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1939
Zusammenschluß der Gemeinden

Eingliederung der Gemeinde Eichhäusel-Neudeck (teilweise)6 in den Amtsbezirk Langenbrück.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Langenbrück umfaßt die Gemeinden Eichhäusel-Neudeck, Langenbrück und Wildgrund (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 2. 2011.