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Amtsbezirk Groß Neundorf

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

10. Groß Neundorf

3. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Neundorf Nr. 12 aus den Landgemeinden Groß Neundorf, Hannsdorf und Weitzenberg (3 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Mährengasse.
Bildung des Amtsbezirks Waltdorf Nr. 11 aus der Landgemeinde Waltdorf und dem Gutsbezirk Waltdorf (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Waltdorf.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Waltdorf in die Landgemeinde Waltdorf.

9. 5. 1933
Bildung des neuen Amtsbezirks Groß Neundorf aus den Landgemeinden Groß Neundorf, Hannsdorf und Weitzenberg und der Landgemeinde Riemertsheide aus dem Amtsbezirk Lassoth;
Auflösung der alten Amtsbezirke Groß Neundorf und Waltdorf.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Weitzenberg in die Gemeinde Groß Neundorf.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Neundorf umfaßt die Gemeinden Groß Neundorf, Hannsdorf, Riemertsheide und Waltdorf (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 12. 2003.