Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Loben/Lublinitz/Guttentag | Oberschlesien | Leitseite |

 

Amtsbezirk Stahlhammer

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

13. 3.1874
Bildung des Amtsbezirks Kutschau Nr. 15 aus den Landgemeinden Erdmannshain, Kutschau, Ludwigsthal und dem Gutsbezirk Lubschau, Forst (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kutschau.
Bildung des Amtsbezirks Zielon?a Nr. 16 aus der Landgemeinde Zielona und den Gutsbezirken Lohna, Woischnik, Forst und Zielonna (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Zielon?a.

13. 11. 1874
Eingliederung des Gutsbezirks Lohna in den Amtsbezirk Woischnik.

27. 3. 1874
Umbenennung des Amtsbezirks Kutschau Nr. 15 in Kutschau Nr. 14;
Umbenennung des Amtsbezirks Zielonna Nr. 16 in Zielonna Nr. 15.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

25. 1. 1909
Umbenennung der Landgemeinde Kutschau-Zawodzie in Stahlhammer;
Umbenennung des Gutsbezirks Kutschau in Stahlhammer.

11. 3. 1909
Umbenennung des Amtsbezirks Kutschau in Stahlhammer.

1. 6. 1913
Eingliederung der Landgemeinde Psaar (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Stahlhammer in den Amtsbezirk Lubschau.

24. 6. 1922
Der Amtsbezirk Stahlhammer umfaßt die Landgemeinden Erdmannshain, Stahlhammer, Ludwigsthal und den Gutsbezirk Stahlhammer (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Der Amtsbezirk Zielonna umfaßt die Landgemeinde Zielonna und die Gutsbezirke Woischnik, Forst und Zielonna (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

25. 6. 1922
Abtretung der Amtsbezirke Stahlhammer und Zielonna an Polen.


26. 10. 1939
Die bisher polnischen Gemeinden Kalety und Zielona treten zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinden:

26. 1. 1940
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Gemeinden Stahlhammer und Zielonna.

?
Bildung des Amtsbezirks Stahlhammer aus den Gemeinden Stahlhammer und Zielonna.

?
Der vorgesehene endgültige Name ist für:

Diese Umbenennung tritt aber nicht mehr in Kraft.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Stahlhammer umfaßt die Gemeinden Stahlhammer und Zielonna (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Stahlhammer.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Loben/Lublinitz/Guttentag | Oberschlesien | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 10. 2005.