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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
22. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rosen Nr. 9 aus den Landgemeinden Nieder Rosen und Ober Rosen und den Gutsbezirken Nieder Rosen und Ober Rosen (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rosen.
31. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Rosen Nr. 9 mit den Landgemeinden Nieder Rosen und Ober Rosen und den Gutsbezirken Nieder Rosen und Ober Rosen (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
1. 1. 1907
Eingliederung der Landgemeinde Nieder Rosen in die Landgemeinde Ober Rosen;
Umbenennung der Landgemeinde Ober Rosen in Rosen.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rosen umfaßt die Gemeinde Rosen (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Rosen.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Rosen): | ||||
- | 22. | 5. | 1874: | Rittmeister und Rittergutsbesitzer Hugo von Treu in Rosen für 6 Jahre, |
- | . | . | 1880: | Gutsbesitzer von Treu in Rosen für 6 weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1924: | H. von Treu in Rosen, |
- | . | . | 1933: | Gemeindevorsteher Rittergutsbesitzer von Treu in Rosen, |
- | . | . | 1936: | Bürgermeister Wirtschaftsbeamter Fritz Hoffmann in Rosen3. |
Stützpunkleiter der NSDAP (Stützpunkt Rosen): | ||||
- | . | . | 1934: | Franz? Hoffmann in Rosen. |
Ortsgruppeneiter der NSDAP (Ortsgruppenleiter Rosen): | ||||
- | . | . | 1938: | Fritz Hoffmann in Rosen4. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Bis 1. 1945? |
4 | Bis 1. 1945? |
5 | 1,2506 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 2. 2002.