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Bildung des neuen Amtsbezirks Neudorf aus der Landgemeinde Neudorf und dem Gutsbezirk Neudorf, bisher Amtsbezirk Kostau (2 Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Neudorf in die Landgemeinde Neudorf.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neudorf umfaßt die Gemeinde Neudorf (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neudorf.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Neudorf): | |||||
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- | . | . | 1945: | ?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 2. 20021.