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nach 1908?
Bildung des Amtsbezirks Makoschau aus der Landgemeinde Makoschau und dem Gutsbezirk Makoschau, bisher Amtsbezirk Sosnitza.
Er wird zunächst zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Makoschau.
?
Eingliederung des Gutsbezirks Makoschau in die Landgemeinde Makoschau.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
27. 6 1922
Der Amtsbezirk Makoschau umfaßt die Landgemeinde Makoschau.
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Makoschau.
28. 6. 1922
Abtretung des Amtsbezirks Makoschau (teilweise)2 an Polen.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Makoschau): | ||||
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1922: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Hauptteil ohne 13 Parzellen der Gemarkungen Hindenburg unsd Sosnitza. |
3 | 13 Parzellen der Gemarkungen Hindenburg unsd Sosnitza. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 9. 2011.