Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Grottkau | Oberschlesien | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
5. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Striegendorf Nr. 20 aus den Landgemeinden Gührau, Niclasdorf, Striegendorf und Würben und den Gutsbezirken Gührau, Niclasdorf, Striegendorf und Würben (8 Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Striegendorf.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
15. 8. 1911
Eingliederung des Gutsbezirks Niklasdorf (teilweise)1 in den Gutsbezirk Würben.
15. 10. 1913
Eingliederung der Landgemeinde Würben (teilweise)2 in den Gutsbezirk Würben.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Gührau in die Landgemeinde Gührau;
Eingliederung des Gutsbezirks Niklasdorf in die Landgemeinde Niklasdorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Striegendorf in die Landgemeinde Striegendorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Würben in die Landgemeinde Würbitz?.
1. 7. 1932
Eingliederung des Gutsbezirks Klein Zindel (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Hönigsdorf in die Landgemeinde Striegendorf.
1. 8. 1932
Eingliederung der Landgemeinde Giersdorf (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Giersdorf in die Landgemeinde Niklasdorf.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Giersdorf (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Giersdorf in die Gemeinde Niklasdorf.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Striegendorf umfaßt die Gemeinden Gührau, Niklasdorf, Striegendorf und Würben (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Striegendorf): | |||||
- | 5. | 3. | 1874: | Rittergutsbesitzer Keetmann in Striegendorf für 6 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | ||
1 | 27,4290 ha. | |
2 | 8,2968 ha. | |
3 | Das vom Gutsbezirk Klein Zindel in die Landgemeinde Striegendorf einzugliedernde Gelände erstreckt sich von der Gemarkungsgrenze Striegendorf ausgehend etwa 283 m nach Süden hin entlang des Weges, welcher von Striegendorf nach Kühschmalz führt. Alsdann verläuft die Grenze annähernd rechtwinklig zum Wege in östlicher Richtung etwa 122 m, biegt dann in südöstlicher Richtung ein etwa 24 m, macht dann einen scharfen Knick in nördlicher Richtung etwa 34 m und verläuft dann weiter in südöstlicher Richtung entlang eines Grabens in einer Entfernung von etwa Von hier aus geht die Grenze in nördlicher Richtung annähernd parallel zum Wege von Striegendorf nach Kühschmalz bis an die Gemarkungsgrenze mit Striegendorf und verläuft dann an einem an der Gemarkung Striegendorf entlang führenden Wege in westlicher Richtung bis an den eingangs erwähnten Weg von Striegendorf nach Kühschmalz. |
|
4 | 1,0979 ha. | |
5 | 0,0053 ha. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Grottkau | Oberschlesien | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 3. 2009.