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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
5. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Ober Kühschmalz Nr. 12 aus den Landgemeinden Boitmannsdorf, Nieder Kühschmalz, Ober Kühschmalz und Rogau und den Gutsbezirken Boitmannsdorf, Nieder Kühschmalz, Ober Kühschmalz und Rogau (8 Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Nieder Kühschmalz.
?
Umbenennung des Amtsbezirks Ober Kühschmalz in Kühschmalz.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
1. 4. 1920
Eingliederung des Gutsbezirks Nieder Kühschmalz in die Landgemeinde Nieder Kühschmalz.
17. 6. 1920
Rückwirkende Aufhebung der Eingliederung des Gutsbezirks Nieder Kühschmalz in die Landgemeinde Nieder Kühschmalz.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Boitmannsdorf in die Landgemeinde Boitmannsdorf;
Eingliederung der Gutsbezirke Nieder Kühschmalz und Ober Kühschmalz in die Landgemeinde Kühschmalz.
17. 10. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Rogau in die Landgemeinde Rogau.
1. 7. 1932
Zusammenschluß der Landgemeinde Kühschmalz und der Landgemeinde Klein Zindel und des Gutsbezirks Klein Zindel (teilweise)1 im Amtsbezirk Hönigsdorf zur neuen Landgemeinde Kühschmalz.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kühschmalz umfaßt die Gemeinden Boitmannsdorf, Kühschmalz und Rogau (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Ober Kühschmalz/ |
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- | 5. | 3. | 1874: | Rittergutsbesitzer Baron von Prinz in Nieder Kühschmalz für 6 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnote: | ||
1 | Mit Ausnahme des vom Gutsbezirk Klein Zindel in die Landgemeinde Striegendorf einzugliedernden Geländes: Dieses erstreckt sich von der Gemarkungsgrenze Striegendorf ausgehend etwa 283 m nach Süden hin entlang des Weges, welcher von Striegendorf nach Kühschmalz führt. Alsdann verläuft die Grenze annähernd rechtwinklig zum Wege in östlicher Richtung etwa 122 m, biegt dann in südöstlicher Richtung ein etwa 24 m, macht dann einen scharfen Knick in nördlicher Richtung etwa 34 m und verläuft dann weiter in südöstlicher Richtung entlang eines Grabens in einer Entfernung von etwa Von hier aus geht die Grenze in nördlicher Richtung annähernd parallel zum Wege von Striegendorf nach Kühschmalz bis an die Gemarkungsgrenze mit Striegendorf und verläuft dann an einem an der Gemarkung Striegendorf entlang führenden Wege in westlicher Richtung bis an den eingangs erwähnten Weg von Striegendorf nach Kühschmalz. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 3. 2009.