Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Falkenberg O.S. | Oberschlesien | Leitseite | |
8. 2. 1865
Eingliederung des Gutsbezirks Nicoline (teilweise)1 in die Landgemeinde Riebnig im Kreis Brieg.
14. 6. 1867
Eingliederung der Gutsbezirke
14. 3. 1870 12. 3. 1871 1. 1. 1874 27. 2. 1874 18. 10. 1874 27. 1. 1875 21. 9. 1875 31. 12. 1880 1. 4. 1881 1. 1. 1891 1. 4. 1892 20. 7. 1908 5. 10. 1912 19. 11. 1912 6. 8. 1919 30. 12. 1927 30. 9. 1928 31. 10.1928 ? 1. 1. 1934 1. 4. 1935 28. 7. 1936 1. 1. 1945 Copyright für
Eingliederung des Gutsbezirks Nicoline (teilweise)4 aus dem Polizeibezirk Nicoline in den Gutsbezirk Frohnau im Polizeibezirk Frohnau, Kreis Brieg.
Eingliederung der Gutsbezirke
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:
Bildung des Amtsbezirks Nicoline Nr. 2 aus den Landgemeinden Golschwitz, Nicoline und Sowade und den Gutsbezirken Golschwitz und Nicoline (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Heidehaus.
Bildung des Amtsbezirks Niewe Nr. 4 aus den Landgemeinden Borkwitz, Deutsch Jamke, Niewe und Sorge und den Gutsbezirken Deutsch Jamke, Niewe und Sorge (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Niewe.
Bildung des Amtsbezirks Schloß Schurgast Nr. 3 aus den Landgemeinden Schurgast, Dorf, Schurgast, Schloß und Weißdorf und den Gutsbezirken Schurgast und Weißdorf (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schloß Schurgast.
Bildung des Gutsbezirks Heidehaus aus dem Gutsbezirk Golschwitz (teilweise)7.
Bildung der Landgemeinde Sowade aus dem Gutsbezirk Nicoline (teilweise)8.
Eingliederung von Servitutsablösungsflächen9 aus dem Kreis Oppeln in die Landgemeinde Golschwitz.
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Schloß Schurgast Nr. 2 mit den Landgemeinden Borkwitz, Golschwitz, Nicoline, Niewe, Schurgast, Dorf, Schurgast, Schloß, Sowade nd Weißdorf und den Gutsbezirken Golschwitz, Heidehaus, Nicoline, Niewe, Schurgast, Sorge und Weißdorf (14 Gemeinden/Gutsbezirke).
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
Zusammenschluß der Landgemeinden Golschwitz und Sowade zur Landgemeinde Golschwitz.
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.1. 1. 1908
Der Amtsbezirk Schloß Schurgast umfaßt die Landgemeinden Borkwitz, Golschwitz, Nikoline, Weißdorf und die Gutsbezirke Golschwitz, Heidehaus, Niewe, Nikoline, Schurgast, Schloß und Weißdorf (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Eingliederung
Eingliederung der Landgemeinde Golschwitz (teilweise)12 in die Landgemeinde Norok im Amtsbezirk Norok.
Eingliederung des Gutsbezirks Golschwitz (teilweise)13 in die Landgemeinde Golschwitz.
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 191914.
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 192715.
Eingliederung der Gutsbezirke
Eingliederung des Gutsbezirks Weißdorf in die Landgemeinde Weißdorf.
Umbenennung des Amtsbezirks Schloß Schurgast in Weißdorf.1. 3. 1932
Der Amtsbezirk Weißdorf umfaßt die Landgemeinden Borkwitz, Golschwitz, Nikoline und Weißdorf (4 Gemeinden).
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
Umbenennung der Gemeinden
Der Amtsbezirk Weißdorf umfaßt die Gemeinden Borkenhain O.S., Eichenried, Niklasfähre und Weißdorf (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Nicoline):
-
27.
2.
1874:
Gutsbesitzer Dr. Gascard in Heidehaus für 6 Jahre.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Niewe):
-
27.
2.
1874:
Rittergutsbesitzer Freiherr von Steinäcker in Niewe für 6 Jahre.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Schloß Schurgast/Weißdorf):
-
27.
2.
1874:
Rittergutsbesitzer von Cramon in Schloß Schurgast für 6 Jahre,
-
31.
12.
1880:
Gutsbesitzer Dr. Gascard in Heidehaus für 6 Jahre,
-
.
.
?:
?,
-
.
.
1945:
?.
Fußnoten:
1
Sogenannte Klinkwerder-Grundstücke.
2
203 Morgen 29 Quadratruten.
3
105 Morgen 143 Quadratruten.
4
Zwei Waldparzellen: die sogenannte Wolfszahl mit 12 Morgen 171 Quadratruten und der sogenannte Mühlwinkel mit 13 Morgen 139 Quadratruten.
5
Parzelle Hinterpasche mit 12 Morgen 47 Quadratruten.
6
Wiesen-und Weidenwerderparzelle mit 10 Morgen 171 Quadratruten.
7
Etablissement Heidehaus.
8
Kolonie Sowade.
9
Links der Oder gelegen, den Grundbesitzern in Poppelau und Schalkowitz gehörig.
10
0,1430 ha.
11
0,4929 ha.
12
0,2050 ha.
13
0,1823 ha.
14
Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert;
Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919.
Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen.
Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt.
15
Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen.
Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben.
Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Falkenberg O.S. | Oberschlesien | Leitseite |
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 7. 2016.